Lösungen
DSGVo

EU-DSGVo ist derzeit und auch noch langer ein wichtiges Thema.

Europäische Datenschutzgrundverordnung – was für ein Wort.
Und es kann Ihr Unternehmen in finanzielle und rechtliche Probleme bringen.
Viele Unternehmen sind mit der Umsetzung der Regelungen inhaltlich, zeitlich und personell überfordert.

Und jetzt noch die Umsetzung von
– Privacy by Design und
– Privacy by Default

Wir haben die Lösungen für Sie.

Wir bieten in einzelnen Modulen die Umsetzung der DSGVo an.
Schritt für Schritt.

Und damit haben Sie auch die Kosten unter Kontrolle .

Zeitnah werden wir mit Ihnen Ihre Probleme lösen.
Wir werden Sie damit aus dem Focus der Ihrer Mitbewerber, unzufriedener Insider,  Abmahnindustrie und der Aufsichtsbehörden nehmen

Wer ist von der DSGVo betroffen?

Von der DSGVo ist jeder betroffen, dessen Website “personenbezogene/personenbeziehbare Daten” speichert.
Das passiert oft automatisch durch verschiedene Dienste – dazu gleich mehr.
Als personenbezogene Daten versteht die DSGVo jetzt unter anderem:

Vorname, Name
Anschrift
E-Mail-Adresse
Geburtstage
Kontoverbindungen
Standortdaten
IP-Adressen
Cookie ID

Diese Definition sorgt dafür, dass so gut wie alle Website-Betreiber und Shop-Besitzer ihr Angebot überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen.

Eine Website ist von der DSGVo betroffen, wenn:

IP-Adressen von Website-Besuchern übermittelt / gespeichert werden es eine Kommentarfunktion mit E-Mail-Angabe gibt die Besucher auf der Website etwas kommentieren können es ein Kontaktformular gibt es ein Abonnement oder eine Newsletter-Anmeldung gibt das Verhalten der Besucher durch Tracking und Cookies analysiert wird Social Media Plugins vorhanden sind, die keine 2-Klick-Lösung anbieten.

Wir haben einfache Lösungen für Ihre DSGVo Probleme

Externer Datenschutzbeauftragter
Wir übernehmen Ihr Risiko
denn :
Auch Geschäftsführern und Mitarbeitern drohen Bußgelder

Verarbeitet ein Unternehmen besonders sensible Daten, erhebt oder übermittelt es personenbezogene Daten geschäftsmäßig oder beschäftigt es mindestens zehn Mitarbeiter, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten – dann muss es einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dieser hilft dem Unternehmen, datenschutzkonform zu agieren. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist es oftmals schwierig, eigene Mitarbeiter mit dieser Aufgabe zu betrauen. Zudem müssen interne Datenschutzbeauftragte ihre Arbeit zwischen ihrem eigentlichen Beruf und der neuen Herausforderung aufteilen, aufwändige Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren und vor allem oder trotzdem besteht das Risiko der hohen Bußgelder.

„Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten kann eine gute Alternative sein, da diese Herausforderungen dadurch obsolet sind und vor allem das Haftungsrisiko nach außen getragen wird“, rät Dr. Küchler. Der Verband der Internetwirtschaft, eco, stellt seinen Mitgliedsunternehmen auf Wunsch diesen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Er berät unter anderem fachkundig bei der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, schult die Mitarbeiter und führt auch Datenschutzaudits durch. Damit erfüllen Unternehmen ihre gesetzlichen Verpflichtungen.

Wir übernehmen die Aufgaben und Pflichten als Ihr Datenschutzbeauftragter
DSGVO Datenschzutzbeautragter

Wir senden an Ihre Bestandsadressen die gesetzlich geforderte Erklärung zur die Durchführung der Datenschutzrichtlinien
Sie bekommen von uns die Auswertung der Antworten
DSGVo Emailversand

Wir erstellen eine Dokumentation über Ihre interne Datenverarbeitung
DSGVo Interne Datenerfassung

Wir sichern Ihre gesamte E-Mail-Kommunikation mit S/MIME ab
Wir beantragen die Zertifikate und implementieren dies in Ihre E-Mail-Struktur
DSGVo E-Mail Zertifikate S/MIME

Wir sichern Ihre Webseiten mit SSL/TLS ab
Wir beantragen die Zertifikate und implementieren dies in Ihre Webseiten
DSGVo Zertifikate SSL/TLS